In einer Pressemitteilung begrüßt der ZIA das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz als wichtigen Schritt, um Immobilienfonds als treibende Kraft der Energiewende zu etablieren. In einer Anhörung im Finanzausschuss betonte ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk die Bedeutung des Gesetzesvorhabens, das aufsichtsrechtliche Änderungen vorsieht. Diese Änderungen sollen es Immobilienfonds ermöglichen, in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu investieren und diese Anlagen auch zu betreiben.
Schenk lobte insbesondere die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Photovoltaik-Anlagen auf unbebauten Grundstücken, sogenannten Freiflächenanlagen, zu investieren. Er bezeichnete den Ansatz als sowohl finanz- als auch klimapolitisch sinnvoll. Allerdings wies er darauf hin, dass der Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Form einige Hürden beinhaltet, die es zu überwinden gilt, um das volle Potenzial der Immobilienfonds auszuschöpfen.
Eine dieser Hürden betrifft die Investition in Freiflächenanlagen. Nach derzeitigem Stand ist nur der Erwerb dieser Grundstücke möglich, während die Verpachtung der weitaus geläufigere Weg ist. Schenk drängte darauf, dass Immobilienfonds auch die Möglichkeit erhalten sollten, die Grundstücke zu pachten, insbesondere da viele Eigentümer, vor allem Landwirte, oft nicht bereit sind, ihre Grundstücke zu verkaufen.
Ein weiteres Hindernis sieht Schenk im Investmentsteuerrecht. Dieses setzt dem Erwerb und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien Grenzen. Insbesondere bei Fonds, die dem Investmentsteuerrecht unterliegen, könnte ein drohender Statusverlust dazu führen, dass solche Anlagen nur in sehr geringem Umfang oder möglicherweise gar nicht installiert und betrieben werden. Dieses Risiko könnte sich als eine Art „Energiewende-Bremse“ erweisen, warnte Schenk.