Das SECO hat eine Änderung des Anhangs 3 und 4 (Finanzsanktionen) und (Ein- und Durchreiseverbot) der Verordnung vom 30. März 2011 über Wirtschaftsmaßnahmen gegenüber Libyen publiziert. Die Liste der natürlichen Personen, Unternehmen und Körperschaften, gegen die sich die Sanktionen richten, wurde entsprechend aktualisiert. Die Maßnahmen umfassen Finanzsanktionen und ein Ein- und Durchreiseverbot. ___ Änderungen in Anhang 3 (Finanzsanktionen): Die Daten von vier Individuen wu
...