Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung des Anhangs 2 der Verordnung
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Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203) publiziert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO hat daher am 17. Januar 2023 die für die Schweiz maßgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst. Die Maßnahmen richten ...