Das Änderungsprotokoll des DBA mit Armenien ist ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzel
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Das Änderungsprotokoll des DBA mit Armenien ist ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Wesentliche Inhalte: – Zwischen der Schweiz und Armenien besteht ein Abkommen vom 12. Juni 2006 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet ...