In einem Artikel zum Thema „Schwarmfinanzierungsdienstleistungen – Crowdfunding“ informiert die BaFin über die Rechtsrahmen für die Schwarmfinanzierung. Seit dem 10. November 2021 ist die Verordnung (EU) 2020/1503 – bekannt als Schwarmfinanzierungsverordnung (SF-VO) – in Kraft. Diese legt EU-weit einheitliche Standards für die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sowie deren Organisation, Zulassung, Beaufsichtigung und Transparenz fest. Weiter
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