Die FINMA hat einem Antrag der SSBVg zugestimmt, die Anerkennung ihrer Selbstregulierung „Zuteilungsrichtlinien für den Emissionsmarkt“ als Mindeststandard aufzuheben. Der SBVg beabsichtigt, diese Selbstregulierung künftig als freie Selbstregulierung anstelle eines verpflichtenden Mindeststandards fortzusetzen. Die Aufhebung der Anerkennung trat am 1. September 2023 in Kraft. Die „Zuteilungsrichtlinien für den Emissionsmarkt“ haben den Zweck, Fairness
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