Die AMAS hat eine Stellungnahme zum Vorentwurf des TJPGs eingereicht. So begrüßt die AMAS grundsätzlich die Einführung des Transparenzregisters zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität. Allerdings sieht sie den Geltungsbereich des Vorentwurfs (Art. 2 VE-TJPG) als zu weit und plädiert für eine Einschränkung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Die Stellungnahme bezieht sich insbesondere auf die Befreiung kollektivanlagerechtlicher Inst
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