Im Bundesgesetzblatt wurde die Verordnung über die Organisation der externen Meldestelle des Bundes im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bekannt gegeben. Diese sogenannte „Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung (HEMBV)“ wurde auf Grund des § 41 des HinSchG ins Leben verordnet (bitte EventID #21500 beachten). Das Hauptziel des HinSchG ist es, die EU-Richtlinie 2019/1937 zu implementieren, welche den Schutz von Personen gewä
...