Der BVI veröffentlicht seine Stellungnahme zum Entwurf eines BaFin-Rundschreibens über die Kriterien zur Befreiung von Liquiditätsanforderungen nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 (Investment Firm Regulation – IFR). Der BVI begrüßt die Umsetzung der Leitlinien der EBA über Ausnahmen von den Liquiditätsanforderungen nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 IFR in einem BaFin-Rundschreiben. Der vorliegende Entwurf des Rundschreibens erfüllt
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