Die BaFin veröffentlicht Vorgaben zu den wesentlichen Regelungen der Meldepflichten nach der Pfandbrief-Meldeverordnung Verordnung (PfandMeldeV). Sie umfassen die elektronische Einreichung sowie die Datenformate. Die BaFin informiert über die wesentlichen Bestimmungen und weist darauf hin, dass Meldungen an die BaFin über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) einzureichen sind. Eine Registrierung ist notwendig. Die Meldungen müssen als Excel-Tabell
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