Die BaFin publiziert gemäß § 2 Abs. 6 PfandBG eine Liste der Pfandbriefbanken, die zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts berechtigt sind (Stand: 30.09.2023). Im Vergleich zur vorherigen Version der Liste vom 30. Juni 2023 (bitte eventid=21803 beachten) wurde folgende Änderung vorgenommen: Aufnahme der Volksbank Freiburg eG. Die Liste enthält Angaben zur Erlaubnisreichweite, Datum der Erlaubniserteilung und zulässigen Pfandbriefgattungen gemäß § 41a PfandBG. Nicht erfasst sind
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