Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die bisher fragmentierte Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister zentral beim Bundesamt für Justiz zu bündeln und bringt neben der Änderung der Zuständigkeit für die Aufsicht auch eine Vereinheitlichung der Bußgeldregelungen bei unbefugtem Erbringen von Rechtsdienstleistungen. Es ist nun straf- o
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