Die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung legt verstärkte Sorgfaltspflichten für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Geldwäschegesetzes fest, die Transfers von Kryptowerten durchführen. Diese Verordnung tritt am 27. Mai 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kryptowertetransferverordnung vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4465) außer Kraft. Die Verordnung enthält eine umfangreiche Regelung, die
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