Die Vierte Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderung bezieht sich auf den Puffer der Verschuldungsquote und fügt einen neuen § 37a „Maximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote“ in die Solvabilitätsverordnung (SolvV) ein. Diese Vorschrift enthält Regeln zur Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf die Verschuldungsquote im Sinne des § 10j Absatz 3 S
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