In einem Schreiben informiert das BAS über die Veröffentlichung der Grundsätze für die Anlage und Verwaltung der Mittel der Sozialversicherungsträger. „Mit dieser Veröffentlichung gibt BAS den seiner Aufsicht unterliegenden Sozialversicherungsträgern grundlegende Hinweise zu den gemeinsamen vermögensrechtlichen Vorschriften für die Sozialversicherung nach §§ 80 bis 86 SGB IV. Diese sind bei der Anlage und Verwaltung der Mittel der Sozialversicherungsträger zu beachten.&
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