Die BaFin veröffentlicht ein Merkblatt 02/2023 (VA) zur Anwendung des Zuordnungsansatzes durch Lebensversicherungsunternehmen im engeren Sinne sowie Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung, welches Unternehmen ermöglicht, Vermögenswerte konkreten Finanzprodukten zuzuordnen, um den Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) zu entsprechen. Der optionale Zuordnungsansatz erläutert die Möglichkeit, spezifische Kapitalanlagen nur zur Offen
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