Das BMF hat in einem koordinierten Ländererlass eine überarbeitete Definition von Anlagegold im Kontext der Mehrwertsteuer vorgestellt. Der Erlass bezieht sich auf die Ergebnisse der 117. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses und modifiziert gleichzeitig den Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Laut der Leitlinie der 117. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses kann Gold, das „in runder, ovaler oder unregelmäßiger Form“ vorliegt und „vom Goldmarkt akzeptiert wird
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