Die BaFin hat nach der Einführung der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV) ihre Vorgaben für die Anzeigepflichten bei Auslagerungen für Wertpapierinstitute weiter präzisiert. Wertpapierinstitute sind nun verpflichtet, Pläne, Durchführungen und wesentliche Änderungen von bedeutenden Auslagerungen über die MVP anzuzeigen. Dies betrifft auch Auslagerungen, die seit dem 26. Juni 2021 erfolgt sind und bislang nicht gemeldet wurden; diese müssen rückwirkend bis zum 30.
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