Events listed in Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen

ID 26210
Die BaFin hat nach der Einführung der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV) ihre Vorgaben für die Anzeigepflichten bei Auslagerungen für Wertpapierinstitute weiter präzisiert. Wertpapierinstitute sind nun verpflichtet, Pläne, Durchführungen und wesentliche Änderungen von bedeutenden Auslagerungen über die MVP anzuzeigen. Dies betrifft auch Auslagerungen, die seit dem 26. Juni 2021 erfolgt sind und bislang nicht gemeldet wurden; diese müssen rückwirkend bis zum 30. ...

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem ...

ID 26180
Die Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung — WpI-AnzV) wurde im BGBl veröffentlicht. Die WpI-AnzV richtet sich an Wertpapierinstitute und dient der Regelung von Anzeigen und der Einreichung relevanter Dokumente gemäß dem § 64 ff. WpIG. Sie deckt eine Vielzahl von Themen ab, darunter das Verfahren zur Einreichung, die Bekanntgabe von personellen Änderungen, Aktivitäten in Drittstaat ...

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über ...

ID 26178
Die Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte (Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung — WpIPrüfbV) wurde im BGBl veröffentlicht. Die WpI-PrüfBV richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Wertpapierinstitute und spezifiziert den Prüfungsrahmen sowie die Fristen entsprechend § 78 WpIG. Sie beinhaltet Richtlinien für den Inhalt und die Form der Prüfberichte, die bei der BaFin und der Bundesban ...

Hinweise zur Einreichung von Auslagerungsanzeigen im MVP-Fachverfahren

ID 22044
Die BaFin veröffentlicht Hinweise zur Einreichung von Auslagerungsanzeigen im MVP-Fachverfahren: Anzeige von wesentlichen Auslagerungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 13 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) sowie § 13 des Entwurfs der Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpI-AnzV). Es wird darauf hingewiesen, dass die WpI-AnzV derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, daher müssen Auslagerungsanzeigen weiterhin gemäß den Anweisunge ...
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