Die BaFin aktualisiert ihr Merkblatt über Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Änderungen betreffen Themen wie Zahlungsinstrumente, Finanztransfergeschäfte, Kontoinformationsdienste, Ausnahmen für begrenzte Netze, E-Geld und Anzeigepflichten. Darüber hinaus klärt die BaFin nun explizit, dass unter bestimmten Umständen ein Dienstleister, der eine Vollmacht für den Zugriff auf ein fremdes Konto besitzt, nicht automatisch als Anbieter eines Zahlungsdienstes für
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