Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie zusammen mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) eine Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Umsetzung des DLT-Vollzugsgesetzes (DLT-VVG) für eine Pilotregelung einer auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierenden Marktinfrastruktur an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) schickte. In der Stellungnahme wird angeregt, dass die technologiespezifischen Besonderheiten der DLT in bestimmten Teilen des Gesetzes stärker berücksichtigt werden sollten und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden sowie die Prüfungskompetenz der OeNB technologieneutral auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der „Central Securities Depository Regulation“ (CSDR) zu beschränken. Die mit der CSDR verbundenen Tätigkeiten der Zahlungssystemaufsicht können sowohl im Rahmen von DLT-Abwicklungssystemen als auch von DLT-Handels- und Abwicklungssystemen durchgeführt werden. Diese Art von Dienstleistung, die von einem DLT-Abwicklungssystem erbracht wird oder erbracht werden soll, ist technisch neutral.
In dem Schreiben wird auch erwähnt, dass die Zusammenarbeit zwischen OeNB und FMA durch § 1 Abs. 3 und 4 DLT-VVG-E unter Verweis auf § 1 Abs. 2 und 4 des Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes (ZvVG) geregelt wird. Die in diesen Absätzen mittelbar in Bezug genommenen Bestimmungen gemäß §§ 79 Abs. 1 bis 4a, 4b Z 4 und 5 BWG sind auf die „jeweiligen Aufgaben, Rechte und Pflichten nach … dem DLT-VVG und dem ZvVG“ anzuwenden. Weiters stellt das Schreiben klar, dass die vorgeschlagene Zusammenarbeit zwischen OeNB und FMA auf den Synergien zwischen der FMA als zuständige Behörde für Zentralverwahrer und der OeNB als Aufsichtsbehörde für Zahlungssysteme im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken beruht.
Insgesamt wird in dem Schreiben hervorgehoben, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass alle vorgeschlagenen Regelungen für DLT-basierte Marktinfrastrukturen die technologischen Nuancen des Systems berücksichtigen und gleichzeitig einen technologieneutralen Ansatz wahren. Das Schreiben unterstreicht auch die Notwendigkeit einer klaren und effektiven Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden, um das ordnungsgemäße Funktionieren einer solchen Infrastruktur zu erleichtern.