Die FMA hat ihre “FMA-Mindeststandards für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence“ veröffentlicht, in denen sie Mindeststandards und Richtlinien für die Durchführung von Due Diligence durch Asset Manager festlegt. Diese richten sich speziell an Kapitalanlagegesellschaften, Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften, konzessionierte AIFM und betriebliche Vorsorgekassen.
Das Dokument skizziert den Prozess der Due Diligence, einschließlich der Initial Due Diligence und der Ongoing-Due Diligence, und betont die Bedeutung von Dokumentation und schriftlichen Aufzeichnungen. Des Weiteren werden Details zu den Bewertungskriterien für potenzielle Geschäftspartner genannt, darunter Faktoren wie finanzielle Stabilität, Zuverlässigkeit, fachliche Kompetenz, behördliche Aufsicht, Reputation und Unternehmenssitz.
Die FMA-Mindeststandards heben hervor, dass diese Standards keine rechtlichen Vorschriften sind, sondern als Leitfaden für Asset Manager dienen. Sie verweisen auf relevante rechtliche Bestimmungen und betonen, dass die Einhaltung dieser Mindeststandards erwartet wird, um die bestmöglichen Ergebnisse und den Schutz der Interessen von Anteilsinhabern oder Begünstigten sicherzustellen. Der Due-Diligence-Prozess umfasst sowohl eine Basis-Due Diligence als auch eine erweiterte Due Diligence, abhängig vom Geschäftsrisiko. Zudem wird die Häufigkeit von Due-Diligence-Aktivitäten angegeben und die Bedeutung von Dokumentation bei laufender Due Diligence betont.
Darüber hinaus behandeln die FMA-Mindeststandards die Notwendigkeit von Due Diligence bei bestehenden Geschäftsbeziehungen und heben die Bedeutung der fortlaufenden Bewertung hervor, insbesondere bei Problemen oder negativen Informationen über Geschäftspartner. Sie sprechen Empfehlungen für interne Prozesse und Verantwortlichkeiten innerhalb von Asset-Management-Unternehmen aus, um effektive Due-Diligence-Verfahren sicherzustellen.