Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ein Rundschreiben „Held-To-Maturity Widmung Pensionskassen“ über das zweckgebundene Halten bestimmter Anleihen bis zur Endfälligkeit für österreichische Pensionskassen (PK) herausgegeben.
Das Rundschreiben regelt die Voraussetzungen für die Bewertung von Schuldtiteln nach der Effektivzinsmethode und die Voraussetzungen für die Begründung einer Zweckbindung (Halten bis zur Endfälligkeit) für solche Instrumente. Gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a des Pensionskassengesetzes (PKG) können bestimmte Anleihen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und mit der Widmung HTM versehen werden. Das Rundschreiben regelt die einheitliche Auslegung der HTM-Bestimmungserfordernisse für von der PK gehaltene Anleihen sowie die laufende Überprüfung und Entfernung von HTM-bestimmten Anleihen durch die PK.
In dem Rundschreiben werden auch die rechtlichen Hintergründe dargelegt, u.a. die Vorgabe, dass nicht mehr als 60 % des einer Anlagegruppe zugeordneten Vermögens als HTM ausgewiesen werden dürfen und davon nur 25 % in Unternehmensanleihen investiert werden dürfen. Des Weiteren werden die Anforderungen für die Anlage in bis zur Endfälligkeit gehaltenen Wertpapieren (HTM) beschrieben und die Prozesse, die bei der Bewertung und laufenden Überwachung von Anlagen einzuhalten sind. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen bei an Investitionen beteiligten Dritten und die Aufrechterhaltung eines Verfahrens zur Bewertung und Dokumentation von Investitionsentscheidungen. Das Rundschreiben unterstreicht die Bedeutung der laufenden Überwachung, um sicherzustellen, dass die Investitionen weiterhin die erforderlichen Anforderungen erfüllen, es informiert auch über die Anlage von HTM-gekennzeichneten Anleihen in Spezialfonds und über die Notwendigkeit, dass die Fondsbestimmungen Bestimmungen über die besondere Kennzeichnung bestimmter Anleihen und die laufende Meldung von Mehrwerten enthalten müssen.
Das Dokument erläutert auch die Regeln für indirekte Anlagen über Investmentfonds und verlangt die Vorlage der Regeln des Fonds für zweckgebundene Anlagen, wenn diese Mittel für Investitionen verwendet werden. Das Rundschreiben soll den Pensionsfonds helfen, die Anforderungen an zweckgebundene Beteiligungen zu verstehen und Klarheit über die Auslegung dieser Regeln durch die FMA zu schaffen.