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03/2023 FMA-Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (März 2023)

ID 22346

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ein überarbeitetes Rundschreibens zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (Fit & Proper – Rundschreiben) veröffentlicht.
Das Rundschreiben zur Beurteilung der Eignung von Geschäftsleitern in Kreditinstituten, (gemischten) Finanzholdinggesellschaften und Wertpapierfirmen sowie von Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen in Kreditinstituten, (gemischten Finanzholdinggesellschaften) und nicht als klein und nicht verflochten geltenden Wertpapierfirmen soll als Orientierungshilfe dienen und gibt die Rechtsansicht der FMA zu den relevanten Bestimmungen wieder.
Nötig wurden die Überarbeitungen aufgrund von „Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern einer Schlüsselfunktion“ (EBA/GL/2021/06, „F&P-GL“) der EBA und ESMA. [EventID #11652]
Diese legen die formellen und materiellen Mindestanforderungen fest zur individuellen und kollektiven Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und Erfahrung, Verfügbarkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Personen in Leitungs- und Kontrollfunktionen (Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Inhaber sog. „Schlüsselfunktionen“) in Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften.
Weitergehende Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten enthalten zudem die von der EBA erlassenen „Leitlinien zur internen Governance“ (EBA/GL/2022/05, „IG-GL“). [EventID #16476]
Anpassungen gab es hierbei gegenüber der Version 06/2018 unter anderem bei folgenden Randnummern, die Aufzählung ist nicht abschließend, die durchgestrichenen Inhalte sind lediglich in der Konsultationsfassung (eventid=18726) vorhanden, die fett gedruckten Inhalte sind seit der Konsultationsfassung hinzugekommen.:
In Rn.4 wurden die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Mitglieder von Prüfungsausschuss, Vergütungsausschuss und dem Risikoausschuss geändert.
Gemäß Rn.22 reicht ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) bezüglich Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung für eine (erneute) Fit & Proper Überprüfung für eine Überprüfung von Änderungen der Eignungsvoraussetzungen bei Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern.
Gemäß Rn.34 werden alle tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikte, inklusive allfälliger (Milderungs-)Maßnahmen, der FMA schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Das Unterkapital 8. INDIVIDUELLE VERANTWORTUNG BEI VERDACHT AUF GELDWÄSCHEREI UND TERRORISMUSFINANZIERUNG UND ANDERE STRAFTATEN wurde in Rn. 44-46 hinzugefügt.
Hierbei wurde die individuelle Verantwortung insofern festgelegt, als sie einzeln dafür zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie ihrer kollektiven Verantwortung nicht nachgekommen sind, indem allenfalls ihre mangelnde Fit & Proper Eigenschaft festgestellt wird. Des Weiteren wird festgelegt, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht von seiner Verantwortung für Entscheidungen des Aufsichtsorgans als Kollektivorgan entbunden ist, wenn ein Beschlussgegenstand bereits in einem Ausschuss, dem das betreffende Mitglied nicht angehört, vorbereitet wurde.
Die fachliche Eignung ab Rn. 48 wurde neu formuliert und formatiert.
Die Anforderungen an die Grundkenntnisse der Aufsichtsratsmitglieder wurden in Rn. 72 neu formuliert.
In Rn. 103 wird die Unabhängigkeit für den Vergütungsausschuss angeordnet. Für Kreditinstitute, die gemäß § 23c und § 23d BWG als systemrelevant eingestuft wurden, gilt, dass sowohl die Mehrheit der Mitglieder als auch der Vorsitzende des Vergütungsausschusses und der Vergütungsexperte unabhängig sein müssen.
In Rn. 145 und 146 wurden Anforderungen an den Leiter der BWG-Compliance-Funktion und den Leiter der internen Revision genauer gefasst.
In Rn. 173 und 174 gibt es eine Anzeigepflicht der Institute gegenüber der FMA bei einer Abberufung oder einem Ausscheiden aus anderem Grund für Aufsichtsratsvorsitzende, nicht jedoch für Aufsichtsratsmitglieder sowie den Leiter der internen Revision, der BWG-Compliance-Funktion und der Risikomanagement-Funktion.
In Rn. 175 wurde das Kapitel VIII. FIT & PROPER TESTS eingefügt.

Other Features
AIF
AML
auditing
banks
capital management companies
CFT
compliance
conflict of interest
credit
eligibility
governance
investment firms
own funds
professional competence
risk
risk management
securities
UCITS
Date Published: 2023-03-18
Regulatory Framework: Bankwesengesetz (BWG), Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen 2018 (WAG 2018)
Regulatory Type: circular
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