A corrigendum to the German version of Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2175 as regards European standards for the risk retention requirement for securitizations was published in the Official Journal (OJ) of the EU (please see EventID 23363 in this context for more information on the delegated regulation). The corrigendum makes numerous corrections to the original delegated regulation, including the following – as quoted (please note that we only reference the corrected statement):
(1) In Article 1, letter b, it must read:
„Eventual-Halteform‘ das Halten eines materiellen Nettoanteils unter Einsatz einer Kreditunterstützung, die einen sofortigen Zugriff auf den gehaltenen Anteil gewährleistet, auch durch Garantien, Akkreditive oder ähnliche Formen der Kreditunterstützung.“
(2) In Article 2, paragraph 5, letter a, number ii, it must read:
„Beteiligung des Sponsors an der Einrichtung und Verwaltung des ABCP-Programms oder der anderen Verbriefung; und“.
(3) In Article 2, paragraph 5, letter a, number iii, it must read:
„Exposition gegenüber dem Kreditrisiko der Verbriefungen; oder“.
(4) In Article 3, paragraph 1, letter a, it must read:
„der gehaltene Betrag entspricht mindestens dem Betrag, der gemäß der Option erforderlich ist, der die synthetische oder die Eventual-Halteform entspricht;“.
(5) In Article 4, introductory phrase, it must read:
„Das Halten gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 (vertikaler Anteil) ist durch eine der folgenden Methoden zu erfüllen:“.
(6) In Article 4, letter b, it must read:
„Halten einer Risikoposition, die ihren Halter dem Kreditrisiko jeder emittierten Tranche einer Verbriefungstransaktion auf einer anteiligen Basis von mindestens 5 % des Gesamtnominalwerts jeder der emittierten Tranchen aussetzt;“.
(7) In Article 4, letter d, number i, it must read:
„die Liquiditätsfazilität deckt 100 % des Anteils des Kreditrisikos der verbrieften Risikopositionen der Verbriefungstransaktion ab, die durch das ABCP-Programm finanziert wird;“.
(8) In Article 4, letter d, number iii, it must read:
„die Liquiditätsfazilität wird vom Originator, Sponsor oder ursprünglichen Kreditgeber in der Verbriefungstransaktion bereitgestellt;“.
(9) In Article 7, paragraph 1, introductory phrase, it must read:
„Das Halten der Erstverlust-Tranche gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/2402 ist durch eine der folgenden Methoden zu erfüllen:“.
(10) In Article 7, paragraph 1, letter a, it must read:
Halten von Positionen in oder außerhalb der Bilanz;“.
(11) In Article 7, paragraph 1, letter c, it must read:
„Übersicherung im Sinne von Artikel 242 Nummer 9 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, wenn diese Übersicherung als Erstverlust-Position von mindestens 5 % des Nominalwerts der verbrieften Risikopositionen fungiert.“
(12) In Article 8, paragraph 1, it must read:
„(1) Das Halten einer Erstverlust-Risikoposition auf der Ebene jeder verbrieften Risikoposition gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/2402 gilt nur dann als erfüllt, wenn das zurückbehaltene Kreditrisiko dem in Bezug auf ebendiese Risikopositionen verbrieften Kreditrisiko im Rang nachgestellt ist.“
(13) In Article 8, paragraph 2, it must read:
„Abweichend von Absatz 1 kann das Halten einer Erstverlust-Risikoposition auf der Ebene jeder verbrieften Risikoposition gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/2402 auch durch den Verkauf mit Abschlag der zugrunde liegenden Risikopositionen durch den Originator oder ursprünglichen Kreditgeber erfüllt werden, sofern jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:“.
(14) In Article 8, paragraph 2, letter b, it must read:
„der Betrag des Kaufpreisabschlags kann dem Originator oder ursprünglichen Kreditgeber nur erstattet werden, wenn er nicht durch kreditrisikobedingte Verluste in Verbindung mit den verbrieften Risikopositionen absorbiert wird.“
(15) In Article 9, paragraph 1, it must read:
„(1) Im Falle von NPE-Verbriefungen gemäß Artikel 6 Absatz 3a der Verordnung (EU) 2017/2402 gelten für den Zweck der Anwendung von Artikel 4 Buchstabe a und Artikel 5 bis 8 dieser Verordnung in Bezug auf den Anteil notleidender Risikopositionen im Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen einer Verbriefung alle Bezugnahmen auf den Nominalwert der verbrieften Risikopositionen als Bezugnahmen auf den Nettowert der notleidenden Risikopositionen.“
(16) In Article 9, paragraph 4, it must read:
„(4) Wenn der nicht erstattungsfähige Kaufpreisabschlag gemäß Artikel 6 Absatz 3a Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf der Ebene des Pools der zugrunde liegenden notleidenden Risikopositionen oder auf der Ebene eines Teilpools vereinbart wurde, wird der Nettowert der einzelnen verbrieften notleidenden Risikopositionen, die in dem Pool oder gegebenenfalls dem Teilpool enthalten sind, durch Anwendung eines entsprechenden Anteils des nicht erstattungsfähigen Kaufpreisabschlags auf jede der verbrieften notleidenden Risikopositionen im Verhältnis zu ihrem Nominalwert oder gegebenenfalls ihrem ausstehenden Wert zum Zeitpunkt der Originierung berechnet.“
(17) In Article 9, paragraph 5, it must read:
„(5) Wenn der nicht erstattungsfähige Kaufpreisabschlag die Differenz zwischen dem Nominalbetrag einer oder mehrerer vom Originator für einen späteren Verkauf übernommener Tranchen einer NPE-Verbriefung und dem Preis, zu dem diese Tranche oder Tranchen erstmals unbeteiligten Dritten verkauft wird bzw. werden, gemäß Artikel 6 Absatz 3a Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 umfasst, dann wird diese Differenz bei der Berechnung des Nettowerts einzelner verbriefter notleidender Risikopositionen berücksichtigt, indem ein entsprechender Anteil der Differenz auf jede der verbrieften notleidenden Risikopositionen im Verhältnis zu ihrem Nominalwert angewendet wird.“
(18) In Article 10, paragraph 1, introductory phrase, it must read:
„Für die Messung der Höhe des Selbstbehalts in Bezug auf den Nettoanteil gelten die nachstehenden Kriterien:“.
(19) In Article 10, paragraph 1, letter a, number i, it must read:
„das Datum der Emission der Wertpapiere;“.
(20) In Article 10, paragraph 1, letter b, it must read:
„b) wo die Berechnung der Höhe des Selbstbehalts auf Nominalwerten basiert, darf der Anschaffungspreis von Vermögenswerten für die Zwecke dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden;“.
(21) In Article 11, the Article title must read:
„Messung des für Risikopositionen in Form gezogener und nicht gezogener Beträge von Kreditfazilitäten zu haltenden materiellen Nettoanteils “.
(22) In Article 12, paragraph 1, introductory phrase, it must read:
„Die Verpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum kontinuierlichen Halten eines materiellen Nettoanteils an der Verbriefung gilt nur dann als erfüllt, wenn — unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Substanz der Transaktion — die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:“.
(23) In Article 12, paragraph 1, letter b, it must read:
„b) die aus dem gehaltenen Nettoanteil erwachsenden Rechte, Vorteile oder Verpflichtungen werden vom Träger weder ganz noch teilweise veräußert, übertragen oder anderweitig abgegeben.“
(24) In Article 12, paragraph 2, it must read:
„(2) Der Träger darf gehaltene Risikopositionen oder Verbriefungspositionen als Sicherheit für Zwecke der besicherten Finanzierung verwenden, einschließlich gegebenenfalls Finanzierungsvereinbarungen, die die Veräußerung, Übertragung oder anderweitige Abgabe eines Teils oder aller aus dem gehaltenen Nettoanteil erwachsenden Rechte, Vorteile oder Verpflichtungen beinhalten, sofern durch diese Verwendung als Sicherheit nicht das Kreditrisiko dieser gehaltenen Risikopositionen oder Verbriefungspositionen an einen Dritten übergeht.“
(25) In Article 12, paragraph 3, letter b, it must read:
„b) wenn der Träger aus rechtlichen Gründen, die sich seiner Kontrolle und der Kontrolle seiner Anteilseigner entziehen, nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit als Träger fortzusetzen;“.
(26) In Article 15, paragraph 1, phrase 2, it must read:
„Bei der Zuweisung von Zahlungsströmen darf dem Selbstbehalt keine Priorität eingeräumt werden, um vor dem übertragenen Anteil bevorrechtigt von einer Rückzahlung oder Amortisierung zu profitieren.“
(27) In Article 15, paragraph 1, subparagraph 2, it must read:
„Die Amortisierung des Selbstbehalts durch die Zuweisung von Zahlungsströmen gemäß Unterabsatz 1 oder durch die Zuweisung von Verlusten, die die Höhe des Selbstbehalts im Laufe der Zeit faktisch verringern, ist zulässig.“
(28) In Article 15, paragraph 2, letter a, it must read:
„a) die Höhe der Gebühren wird zu marktgerechten Konditionen unter Berücksichtigung vergleichbarer Transaktionen im Markt festgelegt;“.
(29) In Article 15, paragraph 2, subparagraph 2, it must read:
„Für die Zwecke von Buchstabe a entspricht die Höhe der Gebühren in Ermangelung vergleichbarer Transaktionen im relevanten Markt der Anforderung in Bezug auf die Festlegung der Gebühren zu marktgerechten Konditionen, wenn diese Gebühren unter Bezugnahme auf Gebühren, die in anderen Märkten bei ähnlichen Transaktionen zu entrichten sind, oder unter Verwendung von Bewertungsparametern festgelegt werden, die der Art der Verbriefung und der erbrachten Dienstleistung angemessen Rechnung tragen.“