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Entwurf der überarbeiteten FMA Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern (FMA-FXTT-MS)

ID 22320

Die FMA beabsichtigt in der von ihr veröffentlichten Neufassung der Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern (FMA-FXTT-MS) folgende wesentliche Änderungen vorzunehmen:
+ Die Präambel wurde auf Seite 3 ergänzt: Präambel zur Überarbeitung vom XX.XX.2023 Es obliegt dem einzelnen Kreditinstitut, seine aus Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten entstehende Risikosituation entsprechend zu beurteilen und zu steuern. Im Sinne der Proportionalität sind viele der in diesen FMA-Mindeststandards angeführten Berichte und Prüfungen proportional in Abhängigkeit zur Materialität der aus Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten für das Kreditinstitut entstehenden Risiken auszuführen. Dieser Grundsatz wurde im Hinblick auf die Frequenz der Risikobeurteilung und den Anspruch an den Stresstest nochmals klargestellt bzw. ergänzt.
– Die Frequenz der Berichterstattung an die Geschäftsleiter ist nun abhängig von der Risikolage, siehe Seite 8: Das Kreditinstitut stellt sicher, dass die Einhaltung der Leitlinien von der internen Revision mindestens einmal jährlich geprüft wird. Die Frequenz dieser Berichterstattung kann in Abhängigkeit von der Materialität der aus dem Fremdwährungskreditportfolio ableitbaren Auswirkungen auf die Risikolage erfolgen.
+ Der Umfang des Stresstests der zumindest einmal jährlichen Auswirkungsanalyse von Wechselkursschwankungen auf das Fremdwährungskreditportfolio kann abhängig von der Risikolage auch reduziert werden, siehe Seite 10: Erscheint ein Stresstest im Vollumfang nicht tunlich, hat d Abhängig von der Materialität der aus dem Fremdwährungskreditportfolio ableitbaren Auswirkungen auf die Risikolage des Kreditinstituts kann der Stresstest auch im Umfang reduziert werden. D as Kreditinstitut hat jedenfalls einmal jährlich die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen mit hinreichender Genauigkeit quantitativ einzuschätzen (z.B. mittels Szenarioanalysen).
Zusätzlich wurde an diversen Stellen jeweils bei mindestens jährlich ein einmal eingefügt, sodass die Passagen nun zumindest einmal jährlich lauten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Begutachtungsentwurf.

Other Features
auditing
banks
credit
reporting
risk
risk management
standard
stress testings
taxes
Date Published: 2023-03-17
Regulatory Framework: Bankwesengesetz (BWG)
Regulatory Type: consultation
Asset Management
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