Die FMA sieht in ihrer Analyse der „Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf dem österreichischen Finanzmarkt“ Potentiale, die Implementierung im operativen Risikomanagement zu verbessern.
So befragte die FMA eine repräsentative Gruppe ihrer beaufsichtigten Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierfirmen, Asset Manager sowie Betrieblichen Vorsorgekassen.
Umweltrisiken wurde mit (96% bis 100%) eine hohe Bedeutung zugemessen, sozialen Risiken und Risiken der Unternehmensführung jedoch eine wesentlich geringere (63% bis 80%), dies vor allem durch Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Asset Manager.
Die FMA setzt im effektiven Nachhaltigkeitsrisikenmanagement einen Aufsichts- und Prüfschwerpunkt, der Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken von 2020 wurde als Benchmark genutzt.
Zusammenfassung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäftsstrategie, in der internen Governance sowie im Risikomanagement:
+ Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäftsstrategie beim Großteil der Unternehmen
+ Entwicklung eines Verständnisses von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäftsleitung bei fast allen Unternehmen
+ Die Befassung des Aufsichtsrats erfolgt noch nicht in allen Unternehmen, ist aber zumindest geplant.
+ Unternehmensinterner Know-How Aufbau zu Nachhaltigkeitsrisiken bei fast allen Unternehmen
+ Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement nur bei 70 %
+ Risikoindikatoren nur für einige Aspekte von Nachhaltigkeitsrisiken oder ist erst in Planung
+ Häufiger Methoden zur Beurteilung und Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken als zu deren Identifikation und Messung
Die beaufsichtigten Unternehmen müssen die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Geschäftsplan sicherstellen und die entsprechenden Arbeiten zeitgerecht abschließen.
Für den Aufbau von Know-how sind vor allem Anpassungen im internen Wissens- und Personalmanagement wichtig, etwa durch die Implementierung geeigneter Schulungsmaßnahmen.
Die FMA erwartet, dass die Verfahren des betrieblichen Risikomanagements auch Nachhaltigkeitsrisiken umfassen, Nachhaltigkeitsaspekte müssen bei der Definition von Risikoindikatoren angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss die regelmäßige und spezielle unternehmensinterne Berichterstattung den Nachhaltigkeitsbelangen Rechnung tragen.
Die Steuerung und Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Einhaltung der Transparenzpflichten können nur mit einer soliden Datenbasis gelingen, daher sind auch Daten von Emittenten zu berücksichtigen.
Die Unternehmen haben eine zeitnahe Einhaltung der Offenlegungspflichten für nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu gewährleisten.
Auf Basis der Ergebnisse der im Jahr 2022 durchgeführten Erhebung werden für die verschiedenen Aufsichtsbereiche der FMA im Bereich der Nachhaltigkeit Schwerpunkte für die Folgejahre festgelegt.