Die FMA konsultiert zu Änderungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) und der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V).
Seit dem Inkrafttreten der KIM-V hat sich wirtschaftliche Lage geändert, sodass das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) als Antwort auf Inflation, steigende Zinsen und stagnierende Immobilienpreise die Flexibilität der KIM-V durch Änderungen erhöhen möchte:
+ So sollen Zwischenfinanzierungen bei Wohnsitzwechseln der Kreditnehmern unter bestimmten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden.
+ Dasselbe soll für Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften für maximal zwei Jahre gelten, hierbei handele es sich nur um eine vorübergehende Erhöhung der Kreditnehmerverschuldung.
+ Des Weiteren soll die Geringfügigkeitsgrenze bei Ehepaaren pro Person festgelegt werden.