Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) informiert in einer Aufsichtsmitteilung über den Stand der Bewilligungen bei Vermögenverwaltern und Trustees.
Die FINMA hat per Jahresende 2022 nach drei Jahren insgesamt 1699 Bewilligungsgesuche erhalten, von denen 670 Institute (642 Vermögensverwaltern, 22 Trustees sowie sechs Instituten als Vermögensverwalter und Trustees) bereits eine Bewilligung erhalten haben, über 1000 Gesuche sind allerdings noch pendent. 1060 Institute verzichten auf ein Gesuch und werden ihr Geschäftsmodell anpassen, um unterhalb der Genehmigungsschwelle zu bleiben.
Insofern Institute ihr Gesuch fristgerecht bei der FINMA eingereicht haben, können diese ihre Geschäftstätigkeit bis zur Entscheidung der FINMA über die Bewilligung fortführen.
Auf der digitalen Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA können Beantragende selbständig ein Nachweisformular mit Angaben zum Status des Bewilligungsgesuches herunterladen.
Vermögensverwalter und Trustees ohne fristgerechte Einreichung eines Bewilligungsgesuchs, die ihre Tätigkeit gewerbsmäßig fortführen, sehen sich neben dem Aufsichtsrecht dem Strafrecht ausgesetzt mit Strafen bis zu 250 000 Franken.
Seit 2020 gab es 307 Abklärungen wegen Verdachts auf unerlaubte Tätigkeit, 27 Strafanzeigen wegen eines Verdachts auf eine unbewilligte Vermögensverwaltungs- oder Trusteetätigkeit und 153 Institute auf der FINMA Warnliste.
