Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat in einer Stellungnahme die Grundlagen für die vollständige Abschreibung des Nennwerts der Additional Tier 1 (AT1) Kapitalinstrumente der Credit Suisse geklärt.
Die FINMA hat die Credit Suisse angewiesen, ihre AT1-Instrumente vollständig abzuschreiben und die betroffenen Gläubiger umgehend zu informieren. Die vertragliche Grundlage für dieses Vorgehen bilden die Bedingungen der AT1-Instrumente und die vom Bundesrat am 19. März 2023 erlassene Notverordnung (eventid=20188). Die FINMA ist durch die Verordnung ermächtigt, die Abschreibung des zusätzlichen Kernkapitals anzuordnen; Tier-2-Anleihen werden nicht abgeschrieben. AT1-Instrumente werden aufgrund ihrer hohen Stückelung und ihres Risikoprofils typischerweise von institutionellen Anlegern gehalten. Das Vorgehen der FINMA beruht auf der Tatsache, dass die Credit Suisse außerordentliche Liquiditätshilfedarlehen erhalten hat, welche die Bedingungen für ein “Trigger Event“ der AT1-Instrumente erfüllten, die im Falle einer außerordentlichen staatlichen Unterstützung eine vollständige Abschreibung vorsahen.
