Der ZIA begrüßt die positiven Effekte des geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetzes auf den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Der Gesetzentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes bietet Immobilienfonds durch veränderte aufsichtsrechtliche Vorgaben mehr Spielraum. ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk betont, dass die Anpassungen Rechtsicherheit schaffen und die Möglichkeiten für Immobilienfonds beim Betrieb von PV-Anlagen erweitern.
Künftig sollen offene Fonds auch in Freiflächenanlagen auf unbebauten Grundstücken investieren dürfen. Schenk sieht das Zukunftsfinanzierungsgesetz als wichtigen Baustein beim Ausbau von Photovoltaikanlagen und beim Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland.
Offene Immobilienfonds dürfen nun ihre Immobilien mit Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien ausstatten, selbst betreiben und den Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Bisher waren solche Investitionen im Kapitalanlagegesetzbuch nicht vorgesehen und nur in sehr eingeschränktem Maße möglich.
Allerdings weist Schenk darauf hin, dass das Investmentsteuerrecht immer noch Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden aufweist. Er fordert eine Lösung für die erheblichen und überschießenden steuerlichen Risiken und betont, dass viele Immobilienbesitzer und Investoren durch das aktuelle Steuerrecht abgeschreckt werden. Schenk plädiert dafür, das Risiko des Statusverlustes für Spezial-Investmentfonds komplett auszuräumen.