Am 29. September 2023 hat der Schweizer Bundesrat weitere Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Lieferung iranischer Drohnen nach Russland beschlossen. Dazu wurde die Verordnung über Maßnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) geändert. Die neuen Maßnahmen umfassen ein Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Ausfuhr und der Durchfuhr von Komponenten, die für den Bau und die Produktion von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) verwendet werden.
Darüber hinaus sind gezielte Finanz- und Reisesanktionen gegen Personen und Organisationen vorgesehen, die das iranische Drohnenprogramm unterstützen. Jedoch sind Ausnahmen für humanitäre Aktivitäten und die Unterstützung der Zivilbevölkerung im Iran vorgesehen.
Finanzintermediäre werden aufgefordert, die Sanktionsverbote gemäß den Vorschriften der Verordnung umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet die Finanzintermediäre nicht von der Pflicht, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Untersuchungen gemäß Artikel 6 des Geldwäschereigesetzes durchzuführen und gegebenenfalls unverzüglich eine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäsche gemäß Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
Die Verordnung trat am 29. September 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.