Am 10. Mai 2023 hat das WBF eine Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 11. November 2015 über Maßnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) publiziert, und die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert.
Das WBF hat daher die für die Schweiz maßgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderung tritt am 11. Mai 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.
Der Eintrag folgender Organisation wurde bearbeitet:
– SSID: 80-9102 Foreign identifier: 23. Name: Fajr Aviation Composite Industries
Folgende Person wurde von der Liste entfernt:
– SSID: 80-11219 Foreign identifier: 52. Name: Qasemi Rostam
Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
Bewilligungspflichten für Nuklear- und Dual-Use-Güter
Verbote betreffend Rüstungs- und Repressionsgüter
Verbote für Ausrüstung zu Überwachungszwecken
Verbote betreffend Güter für Trägersysteme
Finanzsanktionen
Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Bewilligungspflicht für den Erwerb von Beteiligungen und die Gründung von Joint Ventures im Nuklearbereich
Weitere Massnahmen
Verbote bezüglich Wartungsdiensten für iranische Frachtflugzeuge
Reisesanktionen
Die konsolidierte Version finden Sie hier.