Das SECO hat eine Änderung des Anhangs 1 der Verordnung vom 18. Mai 2016 über Maßnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) (SR 946.231.127.6) publiziert.
Mit Beschluss vom 16. August 2023 hat der UNO-Sicherheitsrat die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig. Das SECO hat daher am 17. August 2023 die für die Schweiz maßgebliche Sanktionsdatenbank SESAM angepasst.
Folgende Einträge von Personen auf der Liste wurden bearbeitet:
– SSID: 150-33774 Name: Choe Chun-Sik
– SSID: 150-33823 Name: Kang Ryong
– SSID: 150-33869 Name: Ri Man Gon
– SSID: 150-35513 Name: Kim Sok Chol
– SSID: 150-36431 Name: Jo Yong-Won
– SSID: 150-36487 Name: Pak To Chun
– SSID: 150-36494 Name: Ri Jae Il
– SSID: 150-36509 Name: Ri Yong Mu
Folgender Eintrage einer Organisation auf der Liste wurde bearbeitet:
– SSID: 150-33936 Name: Munitions Industry Department
Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
Verbote betreffend Rüstungsgüter
Importverbot für gewisse Rohstoffe und gewisse Lebensmittel
Exportverbot für Luxusgüter, Industriemaschinen und Beförderungsmittel
Kontrollen von Sendungen von und nach Nordkorea
Finanzsanktionen
Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Verbotene Finanztransaktionen im Zusammenhang mit den Nuklear- und Raketenprogrammen Nordkoreas
Weitere Maßnahmen
Reisesanktionen
Verbote zur Erteilung von Arbeitsbewilligungen
Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen
Verbotene Dienstleistungen mit Nordkorea im Schiffs- und Luftverkehr
Verbote für gewisse Studiengänge und zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit
Eine konsolidierte Version finden Sie hier.