Die SBVg betont, dass mit dem Beschluss des Bundesrats, “Basel III Final“ in der Schweiz umzusetzen, ein bedeutender Meilenstein in der Bankenregulierung erreicht wurde. Die revidierten Eigenkapitalanforderungen des BCBS sollen Anfang 2025 in Kraft treten.
Das Reformpaket von „Basel III Final“ zielt darauf ab, die Risikosensitivität der Eigenkapitalregulierung zu erhöhen und eine Kapital-Untergrenze bei Verwendung interner Modelle einzuführen. Die SBVg unterstützt die Revision der Eigenmittelverordnung, die zur Verbesserung der Systemstabilität beiträgt, jedoch auch mit erheblichen Kosten für die bankinterne Umsetzung verbunden ist.
“Basel III Final“ ist eine strategische Priorität der SBVg, die sich seit der Veröffentlichung der revidierten Basler Standards 2017 intensiv beteiligt hat. Der Bankensektor hat sich trotz Komplexität und kontroverser Auswirkungen geschlossen für eine wirksame, glaubwürdige, pragmatische und verhältnismäßige Umsetzung eingesetzt.
Die SBVg hat insbesondere im Bereich der Hypothekarmarktregulierung erfolgreich ungerechtfertigte Markteingriffe abgewendet, so wird die Eigenmittelunterlegung von Hypothekarkrediten nun stärker von den entsprechenden Risiken abhängig gemacht. Die SBVg plant, die vom Bundesrat verabschiedete Eigenmittelverordnung im Frühjahr 2024 durch eine Anpassung ihrer Selbstregulierung zu ergänzen.
Es wird betont, dass die schweizerische Implementierung den internationalen Standards des BCBS entsprechen soll, und es wird auf die Bedeutung der zeitlichen und inhaltlichen Abstimmung mit anderen Finanzplätzen wie der EU, den USA und UK hingewiesen. Die SBVg erwartet, dass der Bundesrat eine Verschiebung der Inkraftsetzung in Betracht zieht, falls die Umsetzung im Ausland Verzögerungen aufweist.