Der Bankenverband hat eine neubearbeitete Version seines Leitfadens zur EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen herausgebracht, der erstmals im Januar 2022 veröffentlicht wurde, um Banken und Finanzinstitute dabei zu assistieren, die Komplexität der EU-Taxonomie zu entwirren und eine Anleitung für die ersten Schritte zur Implementierung zu bieten.
Der überarbeitete Leitfaden berücksichtigt eine Vielzahl von Aktualisierungen, darunter auch den delegierten Rechtsakt „zur Aufnahme von Gas und Atomenergie“, den delegierten Rechtsakt „zu den Klima- und Umweltzielen 3-6 (Taxo 4), zahlreiche Klarstellungen durch Q&As sowie die Empfehlung der EU-Kommission zu Transition Finance vom Juni 2023. Insbesondere wurde auf folgende Fragestellungen eingegangen:
1. Was ist die Taxonomie?
2. Wie funktioniert die Taxonomie?
3. Wo findet die Taxonomie Anwendung?
4. Was sind die wesentlichen Umsetzungsschritte?
5. Wie könnte die Taxonomie in Zukunft weiterentwickelt werden?“
Laut dem Verband ist die EU-Taxonomie als Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten grundsätzlich sinnvoll. Allerdings stelle die Komplexität des Rahmenwerks Banken und Unternehmen vor große Herausforderungen. Für Banken ist die Taxonomie relevant für nachhaltige Finanzprodukte, die Beratung von Kunden sowie für umfassende Berichtspflichten ab 2024. Der Verband mahnt daher ein gewisses Maß an Realismus bei der Bewertung der Kennzahlen aus dem Taxonomie-Reporting an. Zudem müssten die Bemühungen von Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit besser berücksichtigt werden.
Aus Sicht des Bankenverbands wird die Taxonomie zukünftig weiterentwickelt und erweitert. Denkbar sei etwa eine EU-Sozialtaxonomie. Wichtig sei es, die Grenzen eines detaillierten Klassifizierungssystems zu bedenken und ergänzende Ansätze wie zu „Transition Finance“ voranzutreiben.
Im Sommer hatte der Bankenverband Ideen für eine Rahmenwerk zu Transition Finance in einem Positionspapier zusammengefasst (Event#22728).
Für weitere Informationen und Details verweisen wir auf den vollständigen Leitfaden, der auf der Website des Bankenverbands zur Verfügung steht.