Die FINMA informiert über die Aktualisierung der FATF-Bekanntgabe über Hochrisiko- und Überwachungsländer, in der die FATF ihre Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung hervorhebt (eventid=21680).
Die FATF ist eine internationale Organisation, die sich der Entwicklung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten widmet und der auch die Schweiz angehört. Die FATF stuft bestimmte Länder aufgrund erheblicher Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung als Hochrisikoländer ein. Diese Defizite stellen ein erhebliches Risiko für das internationale Finanzsystem dar. Als Reaktion darauf fordert die FATF ihre Mitglieder und andere Rechtsordnungen auf, besondere Sorgfaltspflichten gegenüber diesen Hochrisikoländern anzuwenden. In schwerwiegenden Fällen sollten Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um das Finanzsystem vor den Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung zu schützen, die von diesen Ländern ausgehen. Solche Länder werden oft als “schwarze Liste“ bezeichnet.
Länder, die andererseits unter die Kategorie der verstärkten Überwachung fallen, arbeiten aktiv mit der FATF zusammen, um die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellten Mängel zu beheben. Indem sie sich verpflichten, diese Mängel innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens zu beheben, unterziehen sich diese Länder einer verstärkten Kontrolle. Sie werden gemeinhin als Länder auf der “grauen Liste“ bezeichnet. So wurden nun Kamerun, Kroatien und Vietnam neu in die graue Liste der FATF aufgenommen.
Um Länder, welche auf der „grauen Liste“ erscheinen zu unterstützen, arbeitet die FATF mit anderen regionalen Organisationen eng zusammen und überwacht ihre Fortschritte bei der Behebung der festgestellten Defizite. Die FATF fordert diese Länder nachdrücklich auf, die vereinbarten Aktionspläne zügig und wirksam umzusetzen. Obwohl die FATF ihren Mitgliedern keine besonderen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Länder der grauen Liste auferlegt, ermutigt sie diese, Informationen und Erkenntnisse der FATF in ihre Risikoanalysen und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Darüber hinaus setzt die FATF ihre laufenden Bemühungen fort, weitere Länder zu identifizieren, welche Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung aufweisen. Es gibt immer noch einige Länder, die noch nicht von der FATF oder anderen regionalen Organisationen überprüft worden sind, und die möglicherweise Gegenstand künftiger Bewertungen sein werden.