Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat in einer Pressemitteilung davon berichtet, daß sie die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS genehmigt, die Akquisitionslösung und die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Regierung getroffenen Maßnahmen begrüßt. Die Übernahme und die getroffenen Maßnahmen werden für die Kunden beider Banken und für den Finanzmarkt Stabilität schaffen.
Die Credit Suisse Group befindet sich derzeit in einer Vertrauenskrise, die zu erheblichen Abflüssen von Kundengeldern geführt hat, welche durch die Turbulenzen auf dem US-Bankenmarkt im März 2023 noch verschärft wurde. Daher bestand für die Bank die Gefahr, zahlungsunfähig zu werden, obwohl sie bisher solvent blieb. Die Bank versuchte durch entsprechende Maßnahmen eine Stabilisierung der Situation zu bewirken. Allerdings reichten diese Maßnahmen nicht aus, um das Vertrauen in die Bank wiederherzustellen. Um schwerwiegende Schäden für den schweizerischen und internationalen Finanzmarkt zu vermeiden, mussten die Behörden handeln; das Angebot der UBS zur Übernahme der Credit Suisse wurde laut FINMA als die wirksamste Lösung zum Schutz der Einleger und der Finanzmärkte erachtet.
FINMA wird die Transaktion und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften genau überwachen. Die UBS wird die Credit Suisse mit außerordentlicher staatlicher Unterstützung und in enger Abstimmung mit der FINMA, der SNB und der Regierung vollständig übernehmen.
Die Transaktion schließt zusätzliche Liquiditätshilfe durch die SNB (siehe Event#20187) sowie Garantien des Bundes (siehe Event#20188) für potenzielle Verluste bestimmter Aktiva, die die UBS im Rahmen der Transaktion übernimmt, mit ein.
Diese außerordentliche staatliche Unterstützung hat eine vollständige Abschreibung des Nennwerts aller AT1-Anleihen der Credit Suisse im Umfang von rund sechzehn Milliarden Franken zur Folge, was eine Erhöhung des Kernkapitals bewirkt.
Die Übernahme wird zu einer größeren Bank führen, wodurch höhere Kapitalpolster vorhalten werden müssen. Für diese höheren regulatorischen Anforderungen gewährt die FINMA der Bank „angemessene Übergangsfristen“. Sämtliche Geschäftsaktivitäten der Banken werden uneingeschränkt und ununterbrochen fortgeführt.