Die Schweiz und Serbien haben ein Änderungsprotokoll zum bestehenden DBA unterzeichnet. Dieses Protokoll aktualisiert ihre vorherige Vereinbarung, die ursprünglich abgeschlossen wurde, als Serbien und Montenegro noch einen Staat bildeten und gilt nur für die Republik Serbien, nicht jedoch für Montenegro.
Der Hauptzweck dieses Protokolls besteht darin, das DBA gemäß internationalen Standards für DBA anzupassen. Dabei wird die Präambel des ursprünglichen Abkommens geändert, um die Absicht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zu betonen, gleichzeitig aber Doppelbesteuerung zu verhindern, ohne Möglichkeiten für Steuerhinterziehung zu schaffen.
Das Protokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die darauf abzielt, den Missbrauch des DBA zu verhindern, indem sie sich auf den Hauptzweck einer Transaktion oder Vereinbarung konzentriert. Des Weiteren wird die Klausel zum Informationsaustausch aktualisiert, um sie mit internationalen Standards für den Austausch von Steuerinformationen in Einklang zu bringen.
Es gibt auch Änderungen im Bereich der Geschäftsgewinne, um sicherzustellen, dass keine Anpassungen an den Gewinnen eines dauerhaften Unternehmens mehr vorgenommen werden können, nachdem fünf Jahre seit dem Ende des Geschäftsjahres vergangen sind, in dem die Gewinne dem dauerhaften Unternehmen zugeordnet worden wären, es sei denn, es handelt sich um Betrug oder vorsätzliches Verschulden.
Darüber hinaus werden Bestimmungen zur Besteuerung von Kapitalgewinnen aktualisiert, um Serbien die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien oder Beteiligungen zu ermöglichen, die hauptsächlich auf Immobilien in der Schweiz basieren.
Das Protokoll enthält auch eine neue Bestimmung zur Mindestbesteuerung für große multinationale Unternehmensgruppen sowie zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf alle Arten von Steuern.
Schließlich wird festgelegt, dass Vorteile aus dem DBA nicht gewährt werden, wenn der Hauptzweck einer Vereinbarung oder Transaktion darin besteht, diese Vorteile zu erlangen.