Die Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hat einen Artikel zur Sicherheit von Schweizer Anlagefonds im Falle eines Konkurses der Depotbank oder der Fondsleitung des Fonds veröffentlicht.
Die Regulierung von Anlagefonds fällt unter die Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die Rahmenbedingungen für kollektive Kapitalanlagen sind im Kollektivanlagengesetz geregelt, diese Vorschriften dienen dem Schutz der Anleger und der Rechtssicherheit im Falle einer Insolvenz.
Der Artikel erläutert, dass die Vermögenswerte der nach Schweizer Recht errichteten vertraglichen Anlagefonds im Falle einer Insolvenz der Fondsleitung oder der Depotbank geschützt sind. Bei einer Insolvenz der Fondsleitung werden die Vermögenswerte ausgesondert und an die Anleger ausgeschüttet, bei einer Insolvenz der Depotbank werden die Vermögenswerte ebenfalls ausgesondert und auf eine andere Bank übertragen.
Die AMAS weist jedoch darauf hin, dass Markt-, Kredit- und operationelle Risiken nicht von diesen Vorschriften erfasst werden und in die Zuständigkeit des Risikomanagements des Fonds fallen.
Im Gegensatz zu Anlagefonds gibt es bei anderen Anlageprodukten wie strukturierten Produkten oder Zertifikaten jeweils ein Emittentenrisiko, der gesetzliche Rahmen und die Aufsicht durch die FINMA schützen die Anleger in Schweizer Anlagefonds wirksam.