In einer Pressemitteilung befürwortet der Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) die Überarbeitung der Verordnung über Europäische Langfristige Investmentfonds (ELTIF) und erwartet neue Chancen für Infrastruktur- und Immobilieninvestitionen. Die überarbeitete ELTIF-Verordnung tritt im Januar 2024 in Kraft und hat das Ziel, das bisher wenig genutzte Investmentvehikel attraktiver zu gestalten. Bis Ende 2021 wurden lediglich 53 ELTIFs aufgelegt, keiner davon in Deutschland.
Die Neuerungen der ELTIF-Verordnung umfassen
– Erleichterungen bei der Aufnahme von Fremdkapital,
– flexiblere Gestaltung der Risikomischung,
– Ersatz von ELTIF-spezifischen Vertriebsvorschriften durch die bereits bekannten MiFID-Regeln sowie
– Möglichkeit eines einfacheren grenzüberschreitenden Vertriebs an Kleinanleger ab 2024.
ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk sieht in den neuen Regeln eine wichtige Grundlage, um privates Kapital für dringend benötigte Infrastrukturinvestitionen zu mobilisieren.
