Im Bundesgesetzblatt wurde das 111. Bundesgesetz veröffentlicht, mit dem das WKFG erlassen wird und das FMABG, das InvFG 2011 und das EStG 1988 geändert werden. Um die Bereitstellung von Beteiligungskapital und Beteiligungen an Unternehmen nach der Corona-Krise zu erleichtern, ermöglicht das WKFG die Errichtung eines Wagniskapitalfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, darüber hinaus werden steuerliche Begleitmaßnahmen im InvFG 2011 und dem ESTG 1988 vorgenommen. ..
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