Der Bundesminister für Finanzen hat seine 158. Verordnung veröffentlicht, mit der die Fonds-Meldeverordnung von 2015 geändert wird. Die Verordnung basiert auf zwei Gesetzen: dem Investmentfondsgesetz von 2011 und dem Immobilien-Investmentfondsgesetz. Ziel der Novelle ist es, einige Bestimmungen im Zusammenhang mit der Meldung steuerlich relevanter Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIFs zu ändern. Die wichtigsten Änderungen, die durch die Novelle eingeführt werden
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