In einem Artikel zum Thema „Risikomanagement“ hat die BaFin klargestellt, dass Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionsfonds und andere Finanzinstitute, die in Ein-Anleger-Spezialfonds investieren, bis zum 31. Dezember 2023 gemäß § 25a KWG sicherstellen müssen, dass ihr eigenes Risikomanagement die Adressenausfall- und Strukturrisiken aus den Einzelpositionen eines Spezialfonds angemessen überwacht und steuert. ##### Risikoorientierte Vorgaben und individuelle Li
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