In einer Publikation zum Thema „Inhaberkontrolle“ veröffentlicht die BaFin eine aktualisierte Anlage 4 zur InhKontrollV – Formular „Angaben zu vorgesehenen Geschäftsleitern“.
Die Anlage 4 bezieht sich auf § 9 Absatz 4 Satz 1 der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) und enthält ein Formular für Angaben zu vorgesehenen Geschäftsleitern, welches für Personen relevant ist, die als Geschäftsleiter eines Zielunternehmens vorgesehen sind.
Das Formular erfasst persönliche Informationen und fragt nach straf- und aufsichtsrechtlichen Verfahren, Insolvenzverfahren, verlorenen Positionen und weiteren Mandaten sowie Geschäftsbeziehungen.
Das Formular muss vom als Geschäftsleiter des Zielunternehmens vorgesehenen Person eigenhändig unterschrieben werden.
Darüber hinaus enthält das Formular Fußnoten mit weiteren Informationen zu den einzelnen Punkten.