In einer Kurzmitteilung informiert der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (FAdDtBT) über eine Forderung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, einen zweiten Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes zur Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Steuerabsprachen einzusetzen. Der Antrag (20/6420) sieht vor, dass der Ausschuss aus zwölf ordentlichen Mitgliedern besteht, die von verschiedenen Fraktionen gestellt werden.
Der Untersuchungsausschuss soll die Anwendung von Bundesrecht bei den Rückforderungen unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen der M.M.Warburg & CO Bank im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung Hamburg seit 2011 aufklären. Zu den Untersuchungszielen gehört auch die Ermittlung der politischen Verantwortung auf Hamburger und Bundesebene.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige Bundesland war, das die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus CumEx-Geschäften verjähren lassen wollte und ob das Bundesministerium der Finanzen Hamburg erst 2017 zu einer Geltendmachung veranlassen musste.
Des Weiteren soll untersucht werden, ob es eine Befassung oder Meinungsbildung im Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bezüglich möglicher Rückforderungen gab, ob die Finanzbehörde Hamburg sich mit dem Bund oder anderen Bundesländern abgestimmt hat und welche Entscheidungen zur Rückforderung der Kapitalertragsteuererstattungen aus CumEx-Geschäften bei der M.M.Warburg & CO Bank getroffen wurden.
Weitere Untersuchungsfragen betreffen den Kontakt zwischen Vertretern der M.M.Warburg & CO Bank und Politikern sowie Behörden, mögliche Spenden oder Zuwendungen der Bank an die Regierung Hamburgs tragende Parteien, die Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag sowie Empfehlungen zur Änderung der Vorschriften zur Information von Bundesbehörden über bedeutsame Einzelfälle des Vollzugs von Steuergesetzen.