Die DK veröffentlicht ihre Stellungnahme zum Entwurf für Implementing Technical Standards zu den künftigen, europäisch harmonisierten regulatorischen Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) – EBA/CP/2023/01 (bitte EU-eventid=19552 beachten).
Dabei wird betont, dass hinsichtlich der Menge und Granularität der zu meldenden Daten die Anforderungen weit über den Stand der Dinge sowie den Umfang hinausgehen, der sich aus dem zugrundeliegenden Regelwerk (insbesondere EBA/GL/2022/14 und Draft EBA/RTS/2022/10) ergibt. Es wird betont, dass die Umsetzung der neuen Anforderungen erhebliche Herausforderungen und Kosten für alle betroffenen Instituten mit sich bringt.
Die DK begrüßt grundsätzlich die geplanten Vereinfachungen für SNCIs im Rahmen der Proportionalität. Allerdings sind diese Vereinfachungen angesichts des Umfangs der neuen Berichtsanforderungen unzureichend, insbesondere im Vergleich zu den bestehenden Anforderungen auf nationaler Ebene. Die DK argumentiert, dass die Berichtsanforderungen insgesamt zu detailliert sind und sogar detaillierter als die STE-Anforderungen. Dies steht im Widerspruch zum Ziel der EBA und dem gesetzlichen Auftrag gemäß CRR II, die Proportionalität zu erweitern und die Berichtskosten zu reduzieren.
Auch für große Institute sind die neuen Anforderungen eine große Herausforderung. Die DK weist darauf hin, dass diese Institute bisher den IRRBB-Anforderungen der STE entsprechen mussten und dass die neuen Anforderungen etwa 6.000 Datenfelder für Nicht-SNCIs und etwa 4.300 Datenfelder für SNCIs erfordern. Die DK argumentiert, dass die Berichtsanforderungen insgesamt zu granular sind und nicht den entsprechenden Nutzen für die Aufsichtsbehörden bieten.
Die DK kritisiert auch die detaillierten Vorgaben in den Templates und bemängelt, dass diese über die Anforderungen der IRRBB-Richtlinien hinausgehen. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert zeitaufwändige Datenerhebung, Neuberechnungen und Anpassungen bestehender Methoden.
Darüber hinaus äußert die DK Bedenken hinsichtlich des Zeitplans für die Umsetzung der neuen Anforderungen. Sie argumentiert, dass die geplanten IT-Release-Zyklen nicht ausreichen, um die Implementierung rechtzeitig zum geplanten Stichtag am 30. Juni 2024 abzuschließen.
Insgesamt fordert die DK eine bessere Berücksichtigung der Proportionalität bei den Berichtsanforderungen und eine schrittweise Erweiterung der Anforderungen für große Institute und sonstige Institute auf der Grundlage weiter vereinfachter Anforderungen für SNCIs.