In einer Stellungnahme kritisiert die DK das CMDI-Legislativpaket der Europäischen Kommission.
Die Europäische Kommission stellte am 18. April 2023 ein neues Legislativpaket zur Überarbeitung der Bestimmungen für Krisenmanagement und Einlagensicherung („CMDI-Review“) vor. Die Deutsche Kreditwirtschaft äußert nun ernsthafte Bedenken gegen diesen Vorschlag und sieht die Stabilität der deutschen Bankenbranche und der bewährten nationalen einlagengestützten Sicherungssysteme in Gefahr.
Die DK weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Finanzstabilität gefährden und eine Fehlanreizstruktur (moral hazard) erzeugen könnten. Besondere Sorge bereitet die potenzielle Belastung für mittlere und kleinere Institute bei der Einhaltung der Anforderungen an abwicklungsfähige Verbindlichkeiten. Darüber hinaus ist die vorgeschlagene Ausweitung der Meldepflichten an die EBA sowie die Veröffentlichung von bankenspezifischen Daten besorgniserregend.
Die DK äußert außerdem Kritik an der geplanten Informationspflicht über die gesetzliche Einlagensicherung. Der Vorschlag zur jährlichen Informationspflicht wird als kostenintensiv und potenziell verwirrend für Kunden gesehen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden als nicht vereinfachend angesehen.
Auch der vorgeschlagene Paradigmenwechsel bei der Einführung des Begriffs „Regionalität“ in Bezug auf das PIA wird kritisch gesehen. Die DK lehnt diese Änderung ab und argumentiert, dass regionale Institute in Schieflage kaum negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität haben würden.
Die vorgeschlagene erweiterte Regelung zur Entschädigung bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wird als nicht praxisgerecht und offen für Fragen angesehen. Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich der Praktikabilität von Sorgfaltspflichten in Zeiten hohen Drucks.
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Abbildung 1: Überblick über den Ansatz und die Auswirkungen des CMDI-Vorschlags