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Die BaFin hat erneut die Praxis der Anlageberatung durch den Einsatz von Testkäufern in Wertpapierdienstleistungsinstituten überprüft. Während die Testkäufe zu einigen ermutigenden Ergebnissen führten, wurden auch signifikante Defizite aufgedeckt, vor allem im Hinblick auf die Bereitstellung von Pflichtinformationen.
Die jüngste Mystery-Shopping-Aktion der BaFin, eine Folgeaktion zu dem Pilotprojekt von Juni 2021, konzentrierte sich erneut auf die Anlageberatung. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Institute ihren Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsdokumente, wie die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation, aushändigen. „Diesmal haben wir 16 Institute in ganz Deutschland getestet und insgesamt 100 Testkäufe durchgeführt“, erläutert Christian Bock, Leiter des Verbraucherschutz-Teams und gleichzeitig Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin.
Bock bezeichnet die Ergebnisse als „gemischt“. Zwar gab es positive Ergebnisse, insbesondere in Bezug auf die seit August 2022 vorgeschriebene Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen, jedoch gab es in einigen Aspekten der Anlageberatung deutliche Verschlechterungen im Vergleich zu vor zwei Jahren.
Die BaFin hat die Mystery-Shopping-Aktion auch mit einer EU-weiten Aktion zu Kosten und Gebühren verknüpft, die von der ESMA koordiniert wurde (bitte eventid=21952 beachten). „Wir haben erneut erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von gesetzlichen Pflichtinformationen in der Anlageberatung festgestellt. Dies ist jedoch kein zwingender Beweis für weit verbreitete schwerwiegende Mängel in diesem Bereich“, betont Bock.
In 40 Prozent der Fälle erhielten die Testkäufer keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine Ex-ante-Kosteninformation, obwohl beide gesetzlich vorgeschrieben sind. Bock weist darauf hin, dass die Testkäufe nicht zu einer Bestellung geführt haben, daher kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die fehlenden Pflichtinformationen eventuell doch noch ausgehändigt worden wären.
In Bezug auf die Nachhaltigkeitspräferenzen gibt es ermutigende Nachrichten: 87 Prozent der Testkäufer wurden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt, was seit August 2022 Pflicht ist. Die meisten Empfehlungen entsprachen den in den Beratungsgesprächen geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen.
Laut Bock zeigt die Mystery-Shopping-Aktion, dass es in der Anlageberatung deutscher Wertpapierdienstleistungsinstitute immer noch Verbesserungsbedarf gibt, insbesondere bei den Pflichtinformationen. Die Befragung zu den Nachhaltigkeitspräferenzen läuft hingegen recht gut. „Das Ergebnis ist aber auch hier noch nicht perfekt“, fasst Bock zusammen.
Die betroffenen Institute haben laut Bock auf die Ergebnisse der Aktion positiv reagiert und haben zugesagt, ihre Prozesse zu überprüfen und anzupassen. Sie haben sich auch verpflichtet, ihre Anlageberater weiter für die Notwendigkeit der Aushändigung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen zu sensibilisieren.
Die BaFin wird die Umsetzung dieser Maßnahmen genau beobachten und plant weitere Mystery-Shopping-Aktionen bei den von ihr beaufsichtigten Instituten und Unternehmen. „Mystery Shopping ist für uns mittlerweile ein geeignetes Aufsichtsinstrument“, erklärt Christian Bock.

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Date Published: 2023-07-13
Regulatory Framework: Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II), Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
Regulatory Type: information

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