Die EBA hat im April 2023 eine öffentliche Konsultation über einen Entwurf von Leitlinien zur Nacheinreichung historischer Daten begonnen. Die Initiative folgt der EBA-Kosten-Nutzen-Analyse von 2020, die Kosteneinsparungen durch die Vermeidung unnötiger Korrekturmeldungen vorschlägt. Der Entwurf schlägt vor, den Zeitrahmen für Korrekturmeldungen auf maximal ein Jahr vor dem aktuellen Meldestichtag zu begrenzen (bitte eventid=20631 beachten).
Die DK begrüßt die Initiative, fordert jedoch zusätzliche Maßnahmen wie Schwellenwerte, um die vorgeschlagenen Kosteneinsparungen zu erzielen.
Die DK unterstreicht die Bedeutung der Rechtssicherheit im Umgang mit Nacheinreichungen und betont, dass die Leitlinien sich nur auf das EBA-Berichtsrahmenwerk beschränken sollten. Es besteht die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Berichtskosten signifikant zu senken. Die Definition eines Jahres als Höchstzeitraum für Nacheinreichungen wird begrüßt, allerdings sollten Ausnahmen streng begrenzt sein. Eine enge Zusammenarbeit mit den Aktivitäten der EZB zum Thema Nacheinreichungen wird als notwendig erachtet.
Die DK hebt hervor, dass eine Begrenzung auf ein Jahr nicht ausreicht, um die Nacheinreichung von unwesentlichen oder unnötigen Daten zu verhindern. Die Konzentration auf die Korrektur materieller Fehler sollte im Vordergrund stehen. Zudem sollte geklärt werden, welche Daten als fehlerhaft gelten.
Die EBA sollte in enger Zusammenarbeit mit der EZB und dem SRB handeln, um einen konsistenten Ansatz für Berichtspflichten sicherzustellen. Institutionen haben bereits strenge Kontrollmechanismen eingeführt, um die Datenqualität zu gewährleisten. Die DK fordert, dass der Fokus der Nacheinreichungen auf der Korrektur materieller Fehler liegen sollte.
Es wird auch vorgeschlagen, dass die EBA die Leitlinien erst nach Abschluss der EZB-Testphase finalisiert und eine zweite Testphase in Erwägung zieht.