Ab dem 1. Januar 2024 treten das überarbeitete VAG und die überarbeitete AVO in Kraft (eventid=21343). Mit diesen Neuerungen werden die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung erhöht, die FINMA hat in einer Aufsichtsmitteilung die wichtigsten nächsten Schritte für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler veröffentlicht. Die Mitteilung beleuchtet die Pflichten der Vermittlerinnen und Vermittler gemäß dem überarbeiteten Recht:
So ist nun die Aus- und Weiterbildung für alle Vermittler obligatorisch und wird von der Versicherungsbranche selbst organisiert. Weitere Pflichten umfassen finanzielle Sicherheit, Informations- und Berichterstattungspflichten sowie Kosten für die Registrierung und Aufsicht.
Die Registrierung als ungebundene Versicherungsvermittler im öffentlichen Register der FINMA ist notwendig, um tätig sein zu dürfen. Gebundene Versicherungsvermittler haben ein Treueverhältnis zu einem Versicherungsunternehmen. Die Tätigkeit als ungebundener Versicherungsvermittler muss bis zum 15. Dezember 2023 deaktiviert werden, wenn keine Fortführung erwünscht ist.
Versicherungsunternehmen dürfen nur mit registrierten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Versicherungsvermittlern kooperieren. Die Webseite bietet nützliche Informationen, Links zu Ausbildungsressourcen und Kontaktdaten für Fragen.
Ein Gesuch als ungebundener Versicherungsvermittler muss bis spätestens am 17. November 2023 über die FINMA-Website eingereicht werden, diesjährige Bearbeitungen von bestehenden Registereinträgen sind nur bis 15. Dezember 2023 möglich.
Die FINMA plant auch Informationsveranstaltungen im Oktober 2023 in Bern (23.10.2023), Lausanne (26.10.2023) und Dübendorf (30.10.2023), um interessierten ungebundenen und gebundenen Versicherungsvermittlern Einblicke zu bieten. Zudem stellt die FINMA eine Webseite bereit, auf der die wesentlichen neuen Anforderungen an die Versicherungsvermittlung kompakt zusammengefasst sind und ein informatives Erklärvideo vorhanden ist.